Hinweis (Whistleblowing)
Die Whistleblowing-Regelung betrifft den Schutz jeder Person, die Missstände (administrative, buchhalterische, zivil-, straf- oder regulatorische Verstöße, sowohl im privaten als auch im öffentlichen Sektor) gemäß dem Gesetzesdekret Nr. 24 vom 10.03.2023 (Whistleblowing-Dekret) meldet, das die EU-Richtlinie 2019/1937 umsetzt.
Wie eine Meldung eingereicht wird
Eine Meldung kann auf zwei Arten eingereicht werden:
- Mündliche Meldung an das Bewertungsgremium
- Schriftliche Meldung über das auf dieser Seite zum Download verfügbare Formular
Nach Eingang der Meldung erhalten Hinweisgeber, die einen Kontaktkanal angegeben haben, eine Eingangsbestätigung. Nach Erhalt der Meldung wird innerhalb von sieben Tagen eine Empfangsbestätigung ausgestellt.
Meldungen, die auf bloßen Gerüchten oder unzuverlässigen Gerüchten basieren, werden nicht berücksichtigt.
Rechtsgrundlagen
Gesetzesdekret Nr. 24 vom 10.03.2023
Gesetz Nr. 179 vom 30. November 2017
Gesetz Nr. 190 vom 6. November 2012
Zuletzt aktualisiert am 22. April 2024 um 12:40 Uhr


