Möbelbonus: 50% Steuerabzug
Auch für 2026 wurde der sogenannte „Möbelbonus“ bestätigt.
Insbesondere kann der IRPEF-Abzug von 50% auf einen Höchstbetrag von 5.000 € von Personen genutzt werden, die bis zum 31. Dezember 2026 Ausgaben für den Kauf von Möbeln und/oder Haushaltsgeräten tätigen werden, die zur Einrichtung einer Immobilie bestimmt sind, die ab dem 1.1.2024 begonnenen Renovierungsarbeiten unterzogen wurde.
Der Abzug wird auf 10 gleiche Jahresquoten verteilt.



