Möbelbonus

Nuova collezione primavera

Möbelbonus: 50% Steuerabzug

Auch für 2026 wurde der sogenannte „Möbelbonus“ bestätigt.
Insbesondere kann der IRPEF-Abzug von 50% auf einen Höchstbetrag von 5.000 € von Personen genutzt werden, die bis zum 31. Dezember 2026 Ausgaben für den Kauf von Möbeln und/oder Haushaltsgeräten tätigen werden, die zur Einrichtung einer Immobilie bestimmt sind, die ab dem 1.1.2024 begonnenen Renovierungsarbeiten unterzogen wurde.
Der Abzug wird auf 10 gleiche Jahresquoten verteilt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Zahlungsbeleg

Überweisungsbeleg, Transaktionsbeleg (bei Zahlung mit Kredit- oder Debitkarte), Kontoauszug;

Die Kaufrechnung für die Waren

muss die Art, Qualität und Menge der erworbenen Güter und Dienstleistungen angeben

Wer hat Anspruch?

Um die Steuervergünstigung in Anspruch zu nehmen, muss das Datum des Baubeginns vor dem Datum der Ausgaben für den Kauf von Möbeln und Haushaltsgeräten liegen. Das Datum des Baubeginns kann durch entsprechende Baugenehmigungen nachgewiesen werden.
Für den Abzug sind Zahlungen per Banküberweisung, Debit- oder Kreditkarte erforderlich. Zahlungen per Bankschecks, Bargeld oder anderen Zahlungsmitteln sind NICHT zulässig.

Ich habe Anspruch auf den Möbelbonus, was muss ich tun?

Bei der Bestellung müssen während der Nutzerregistrierung Rechnungsdaten und Steuernummer angegeben werden. Wenn diese Daten NICHT sofort eingegeben werden, kann die Rechnung nach Ausstellung NICHT mehr geändert werden.
Achtung: Die Daten des Nutzers (Rechnungsinhaber) müssen mit den Daten des Kontoinhabers übereinstimmen, von dem aus die Zahlung erfolgt.

>> Bei Zahlung per Banküberweisung muss die Bestellnummer im Verwendungszweck angegeben werden.

>> Bei Zahlung per Kreditkarte oder PayPal die Bestellung aufgeben und sofort zahlen.

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